Sie stecken gerade mitten in der Planung für einen Neubau? Oder nehmen Änderungen an Bauteilen an einem Bestandsgebäude vor, die maßgeblich Einfluss auf den Schallschutz haben könnten? Dann sind Sie bei ILEB genau richtig. Wir erstellen die erforderlichen Nachweise und Prognosen für Ihr Vorhaben – von der Bauleitplanung bis zum Schallschutznachweis.
Unsere Leistungen gehen über die schlichte Erstellung der Dokumentation hinaus: Wir weisen Sie auf schalltechnisch relevante Planungs- und Ausführungsdetails hin und erleichtern Ihnen somit die Ausschreibung. Mit Hilfe moderner Software berechnen wir dabei exakt, welche Schalldämmung Außen- und Innenbauteile haben müssen, um vor störenden Geräuschen optimal geschützt zu sein.
Ganz gleich, ob die (Mindest-)Anforderungen aus der DIN 4109 oder die Schallschutzstufen II oder III aus der VDI 4100 bzw. dem Teil 10 der DIN 4109 eingehalten werden sollen – aus unseren Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten, kennen wir die schalltechnischen Fallstricke und Problemstellungen. Für Sie planen wir alles bis ins kleinste Detail und schützen Sie so vor unnötigen Mängeln und Sanierungskosten.
Bei Schallschutznachweisen für Außenbauteile stellen wir sicher, dass Ihr Gebäude – unter Berücksichtigung der Raumnutzung – zufriedenstellend gegen äußere Lärmquellen geschützt ist. Ob Neubau- oder Sanierungsvorhaben, wir prüfen für Sie die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau.
Typische Herausforderungen an den Schallschutz können dabei Fenster und besondere Konstruktionen wie Lüftungssysteme oder Rollladenkästen sein. So hat beispielsweise eine Außenwand mit Fenster eine deutlich reduzierte Schalldämmung als eine massive Wand.
Hier kommen wir von ILEB zum Einsatz: Mit exakten Berechnungen des Außenlärmpegels mittels 3D-Simulation weisen wir die erforderliche Fensterschalldämmung nach. Unter anderem berechnen wir, wie hoch die Dämmung von Fassaden sein muss, um trotz Fenster den geforderten Schallschutz der Außenbauteile zu erreichen. Darüber hinaus liefern wir Ihnen Nachweise der Innenpegel bei teilgeöffneten Fenstern gemäß Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung
Tätig werden wir dabei vor allem in Wohnungen und Außenwohnbereichen, Gewerbe, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Mit unseren rechnerischen Nachweisen schaffen wir in Gebäuden jeder Art angenehme Arbeitsbedingungen, stellen maximale Zufriedenheit und den Wohnkomfort aller Nutzer sicher.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung von DIN4109 Schallschutz im Hochbau.
Ob privater Wohnraum, Gewerberäume, großräumige Veranstaltungsorte, Schulen oder Krankenhäuser – wir stellen für Sie die optimale Schalldämmung im Gebäudeinneren sicher. Bei unseren Berechnungen berücksichtigen wir hierbei nicht nur die geplante und vorhandene Nutzungsart der Räume, sondern behalten für Sie auch den Überblick über die zahlreichen einschlägigen Normen und Richtlinien.
Ganz gleich, ob es sich dabei um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt, beim Erstellen von Schallschutznachweisen für Innenbauteile ermitteln wir für Sie die benötigten Anforderungen: Welcher Mindestschallschutz muss erfüllt sein? Gibt es nehmen gesetzlichen Richtlinien erhöhte Schutzmaßnahmen für Ihr Gebäude? Wir liefern Ihnen sämtliche schalltechnisch relevanten Ausführungsdetails.
In privaten Räumlichkeiten legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Schutz vor Geräuschen aus haustechnischen Anlagen, wie z. B. Aufzüge sowie Wasser- und Sanitärinstallationen. Dank jahrelanger Erfahrung steht ILEB Ihnen insbesondere auch bei bautechnischen Herausforderungen zur Seite. Hierzu zählen Technikräume, Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen, hochwertiger Wohnraum und Eigentumswohnungen, gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe), Altbausanierungen mit Holzbalkendecken sowie Holzbau im Neubau.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung von DIN 4109-1, DIN 4109-5, VDI 4100 und der DEGA-Empfehlung 103.
Häufig wird unterschätzt, welchen Einfluss die Akustik eines Raumes auf uns und unsere Gesundheit hat. Dabei ist die richtige Halligkeit vor allem in Arbeitsräumen maßgeblich: Sie senkt den Krankenstand, fördert die Konzentration und erhöht die Produktivität.
Basierend auf präzisen, softwaregestützten Berechnungen und mithilfe von schallabsorbierenden und -reflektierenden Materialien verleihen wir Ihren Neu- und Bestandsprojekten ein angenehmes Raumklima. Was dabei als akustisch angenehm empfunden wird, ist jedoch ganz von der Nutzung eines jeweiligen Raumes abhängig.
Während es in Bildungseinrichtungen, Büro-, Konferenz- und Seminarräumen sowie Industriehallten gilt, den Schall an Decken und Wänden zu reduzieren, kann die Nachhallzeit auf Veranstaltungsflächen und in Theater, Schwimm- und Sporthallen sowie anderen öffentlichen Gebäuden nicht lange genug sein.
Damit Sie Ihre Räume je nach Zweck ideal nutzen können, unterstützen wir Sie bei der raumakustischen Konzeption und Detailplanung. Zusätzlich arbeiten wir eng mit Architekten zusammen, um die Akustik von Beginn im gestalterischen Raumkonzept zu berücksichtigen.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung von DIN 18041 den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7.
Mehr zu Raumakustik erfahrenGewerblich genutzte Räumlichkeiten und Flächen mit einem mangelnden oder fehlenden Schallschutz können für die umliegende Nachbarschaft eine große Belastung sein. Typische Lärmquellen sind dabei unter anderem Außenbewirtungsflächen von Gaststätten, Anlieferungsvorgänge bei Geschäften, Tankstellen, Werkstätten, technische Anlagen im Außenbereich wie Klima- und Kühlaggregate, die Abstrahlung von Industriehallen sowie auch bei der Wohnbebauung für Stellplätze, Tiefgarageneinfahrten und von der Behörde geforderte Luft-Wärmepumpen.
Zum Einsatz kommen wir dabei nicht nur bei Neubauvorhaben, sondern auch bei der Umnutzung bestehender Gewerbeflächen, Betriebserweiterungen oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen. Bei all diesen Faktoren ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte (TA-Lärm) bzw. der Immissionskontingente zwingend erforderlich.
Wir haben Ihr Anliegen im Blick: Mit passenden Schallimmissionsprognosen und softwaregestützten Schallausbreitungsberechnungen im digitalen 3D-Modell sorgen wir für die strikte Einhaltung aller Normen und Richtlinien. So stehen allen Nachweisen und Genehmigungen für Ihr Vorhaben nichts mehr im Weg.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, auch: TA-Lärm) sowie von DIN 45691.
Mehr zu Schallschutz in Gewerbe und Industrie erfahrenLaute Musik, Durchsagen, spielende Kinder – Sport- und Freizeitanlagen sind vor allem nach Feierabend, am Abend und an Wochenenden mit Lärm verbunden. Freizeitlärm meint dabei sämtliche Geräusche, die in Vergnügungsparks und Outdoor-Spielplätzen, aber auch auf Open-Air-Veranstaltungen auftreten. Lärm durch Sport bezeichnet hingegen Lärmquellen wie Sportanlagen, wie Fuß- und Tennisplätze, Freibäder sowie Freisitzflächen und anliegende Parkplätze.
Sämtliche Geräusche aus Sport- und Freizeitanlagen unterliegen dabei bestimmten Immissionsrichtwerten. Um vor allem zu lärmsensiblen Zeiten keinen Störfaktor für die umliegenden Wohngebiete darzustellen, unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser Immissionen.
Ihr Vorteil bei ILEB: Mit unserer leistungsfähigen Schallausbreitungsberechnungssoftware erstellen wir Lärmprognosen, messen auftretende Geräusche und weisen sie auf Maßnahmen zur Lärmreduzierung hin.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie der LAI-Freizeitlärmrichtlinie.
Mehr zu Schallschutz für Freizeitlärm erfahrenBevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen, gilt es, Lärmquellen und schädliche Immissionen zu verhindern, bevor sie eine Beeinträchtigung für die Nachbarschaft oder Gemeinde darstellen.
ILEB unterstützt Sie dabei mit präzisen Berechnungen und Schallimmissionsprognosen: Wir bilden vorab sämtliche kritische Bauphasen in einer 3D-Simulation ab und berechnen so die Immissionen an den umliegenden Bebauungen.
Basierend auf diesen Berechnungen entwickeln wir perfekt abgestimmte Lärmminderungskonzepte. Dazu zählen unter anderem Schallschutzwände, Änderungen im Bauablauf und Einschränkungen der Betriebszeit, um allen behördlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zur Prüfung der erfolgreichen Umsetzung unseres Lärmschutzes führen wir im Anschluss gerne entsprechende Messungen durch.
Wir setzen auf schalltechnische Untersuchungen zur Ermittlung der auf Plangebiete einwirkenden Lärmimmissionen aus Verkehr, Gewerbe und Sportanlagen. Zum Schutz der umliegenden Wohngebiete führen wir Lärmkontingentierungen durch und bewerten für Sie mögliche Lärmschutzmaßnahmen. Hierzu zählen aktive Maßnahmen, wie Schallschutzwände direkt an der Lärmquelle, sowie passive Maßnahmen, wie optimal gedämpfte Außenbauteile der Gebäude.
Zum Einsatz kommen wir insbesondere für Gemeinden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen oder für Vorhabenträger bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
Wir erbringen für Sie den rechnerischen Nachweis der Einhaltung von DIN 18005, 16. und 18. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie TA-Lärm.